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Eine gut installierte Poolabdeckung gewährleistet eine sicheren Aufenthalt der Kleinkinder in Poolnähe. Unsere Poolabdeckungen werden gemäß der strengen Richtlinien laut
AFOR NORM NF P 90-308 installiert. Diese Norm gilt für Rollenabdeckungen (automatisch, halbautomatisch, händisch), in Ober- und Unterflur-Ausführungen mit oder ohne Verkleidung, Stababdeckungen und Winterabdeckungen.
Die Mindestanforderungen sind: Kinder unter 5 Jahren sollen nicht unvermittelt unter eine Schwimmbadabdeckung gelangen können.

.  Dies darf nicht bei installiertem (geschlossenen) Zustand möglich sein.
.  Das Schließen darf nur überwacht erfolgen können.
.  Das Kind darf nicht eindringen oder einbrechen können.
.  Ein Erwachsener mit bis zu 100 kg muss die Abdeckung begehen können, ohne dass
   sich Risse bilden oder sich die Befestigungen lösen.
.  Vom Befestigungssystem am Beckenrand dürfen keine Verletzungs- oder Sturzgefahren
   ausgehen.
.  Die Abdeckung darf einem Kind, das versucht diese zu bedienen, keine Verletzungen zufügen.
.  Für automatische Systeme gilt, dass es möglich sein soll die Betätigung so zu schützen, dass
   ein Kind diese nicht bedienen kann.