Eine gut installierte Poolabdeckung gewährleistet eine sicheren Aufenthalt der Kleinkinder in Poolnähe. Unsere Poolabdeckungen werden gemäß der strengen Richtlinien laut AFOR NORM NF P 90-308 installiert. Diese Norm gilt für Rollenabdeckungen (automatisch, halbautomatisch, händisch), in Ober- und Unterflur-Ausführungen mit oder ohne Verkleidung, Stababdeckungen und Winterabdeckungen. Die Mindestanforderungen sind: Kinder unter 5 Jahren sollen nicht unvermittelt unter eine Schwimmbadabdeckung gelangen können.
. Dies darf nicht bei installiertem (geschlossenen) Zustand möglich sein. . Das Schließen darf nur überwacht erfolgen können. . Das Kind darf nicht eindringen oder einbrechen können. . Ein Erwachsener mit bis zu 100 kg muss die Abdeckung begehen können, ohne dass sich Risse bilden oder sich die Befestigungen lösen. . Vom Befestigungssystem am Beckenrand dürfen keine Verletzungs- oder Sturzgefahren ausgehen. . Die Abdeckung darf einem Kind, das versucht diese zu bedienen, keine Verletzungen zufügen. . Für automatische Systeme gilt, dass es möglich sein soll die Betätigung so zu schützen, dass ein Kind diese nicht bedienen kann.